Hauptmiete liegt vor, wenn ein Mietvertrag oder Pachtvertrag mit dem Eigentümer, Pächter (oder Fruchtnießer) einer Liegenschaft oder dem Wohnungseigentümer abgeschlossen wird.
Hauptmiete liegt vor, wenn ein Mietvertrag oder Pachtvertrag mit dem Eigentümer, Pächter (oder Fruchtnießer) einer Liegenschaft oder dem Wohnungseigentümer abgeschlossen wird.